Gesetzliche Grundlagen

AIP care GmbH

Gesetzliche Grundlagen

Als gesetzlich Versicherter haben Sie in Deutschland gegenüber Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung grundsätzlich einen Anspruch auf umfassende Versorgung im eigenen zu Hause. Zu unterscheiden gilt es hierbei jedoch zwischen dem Anspruch auf

  • Grundpflege
  • Behandlungspflege
  • hauswirtschaftliche Versorgung

Darüber hinaus bestehen weitere Ansprüche beispielsweise

  • bei der Versorgung mit Heil-und Hilfsmitteln
  • für Zuschüsse zu Maßnahmen für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen

Über uns

AIP care ist Ihr professioneller Pflegedienst für die Intensiv- und Beatmungspflege. Aus Bochum für die Region.

Intensivpflege zu Hause

Die Versorgung unserer intensivpflegebedürftigen Patienten findet zu Hause statt.

Beatmungspflege

Wir versorgen unsere Beatmungspatienten liebevoll, professionell und freundschaftlich. Jederzeit.

Einzugsgebiet Ambulante Heimbeatmung

AIP care untersützt Sie in der Ambulanten Heimbeatmung

AIP care untersützt Sie

Grundpflegerische Leistungen nach SGB XI – Regelung in SGB XI § 15

Grundpflegerische Leistungen sind Leistungen der Pflegeversicherung. Hierzu zählen alle Leistungsansprüche aus Körperpflege, Ernährung und Mobilität eines Kunden. Versicherte erhalten die Leistungen der Pflegeversicherung auf Antrag. Entsprechend dem jeweiligen erhöhten Grundpflegebedarf wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) eine Einstufung in einen der neuen Pflegegrade vorgenommen

Hierbei wird zwischen Sach-, Geld- oder Kombinationsleistung unterschieden.

  • Sachleistung = Pflegeeinsätze durch professionelle Pflegekräfte (durch Pflegedienste)
  • Geldleistung = Pflegegeld für pflegende Angehörige, Laienpflege
  • Kombinationsleistung = Pflegegeld und Pflegesachleistungen können auch kombiniert in Anspruch genommen werden.

Zuhause – Geborgenheit & SIcherheit

Behandlungspflegerische Leistungen gemäß SGB V

Behandlungspflegerische Leistungen gemäß SGB V- Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege sowie häusliche Intensivpflege wird durch SGB V § 37 geregelt

Behandlungspflegerische Leistungen sind medizinisch notwendige Maßnahmen, wie die Verabreichung von Medikamenten, Durchführung und Überwachung der Beatmung oder das Absaugen bei Kunden mit Tracheostoma. Diese Leistungen werden vom Hausarzt verordnet. Die Kostenübernahme erfolgt durch die Krankenkasse.

Grundpflegerische Leistungen auch während der Behandlungspflege

Bei Betrachtung einer 24-stündigen Intensivpflege fallen jedoch auch während Zeiten der Behandlungspflege grundpflegerische Leistungen an. Die Finanzierung der reinen Grundpflegezeiten wird nach aktueller Rechtsprechung zu 50 Prozent von der Krankenkasse und zu 50 Prozent von der Pflegeversicherung getragen.

Für Fragen, die Ihre individuelle Situation berücksichtigen und Fragen zur Kostenübernahme bei häuslicher Intensivpflege wenden Sie sich bitte an unsere Pflegedienstleitung

Beschreibung PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
Pflegegeld für ambulante Pflege 0 316 545 728 901
Sachleistungen für ambulante Pflege 0 689 1.298 1.612 1.995
Tages- und Nachtpflege 0 689 1.298 1.612 1.995
Kurzzeitpflege 0 1.612 1.612 1.612 1.612
Verhinderungspflege 0 1.612 1.612 1.612 1.612
Betreuungs- und Entlastungsbetrag ambulant 125 125 125 125 125
Leistungen für stationäre Unterbringung, z.B. im Pflegeheim 125 770 1.262 1.775 2.005
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel 40 40 40 40 40
Wohnumfeld-verbessernde Maßnahmen wie Zuschuss Badumbau, Türverbreiterungen, Treppenlift, usw. 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000
Bundesdurchschnittlicher pflegebedingter Eigenanteil 0 580 580 580 580
Wohngruppenzuschlag für ambulante WGs 0 214 214 214 214