AIP care GmbH
Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI
Pflegen Sie einen Angehörigen der Pflegestufe I bis III zuhause ohne die Hilfe eines Pflegedienstes in Anspruch zu nehmen und beziehen Sie dafür Pflegegeld, schreibt der § 37.3 SGB XI zur Qualitätssicherung der häuslichen Pflege zweimal jährlich, bei Patienten der Pflegestufe III sogar in vierteljährlichem Abstand, einen Beratungsbesuch durch einen Pflegedienst oder eine andere entsprechende Beratungsstelle vor.
Von der Inanspruchnahme dieser Beratungseinsätze ist auch die weitere Zahlung des Pflegegeldes abhängig.
Die pflegebedürftige Person selbst darf frei wählen, wer den Beratungseinsatz bei Ihnen durchführen soll und unsere fachkompetenten Pflegekräfte stehen Ihnen dazu gern zur Verfügung.