Beratungseinsatz

AIP care GmbH

Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI

Pflegen Sie einen Angehörigen der Pflegestufe I bis III zuhause ohne die Hilfe eines Pflegedienstes in Anspruch zu nehmen und beziehen Sie dafür Pflegegeld, schreibt der § 37.3 SGB XI zur Qualitätssicherung der häuslichen Pflege zweimal jährlich, bei Patienten der Pflegestufe III sogar in vierteljährlichem Abstand, einen Beratungsbesuch durch einen Pflegedienst oder eine andere entsprechende Beratungsstelle vor.

Von der Inanspruchnahme dieser Beratungseinsätze ist auch die weitere Zahlung des Pflegegeldes abhängig.

Die pflegebedürftige Person selbst darf frei wählen, wer den Beratungseinsatz bei Ihnen durchführen soll und unsere fachkompetenten Pflegekräfte stehen Ihnen dazu gern zur Verfügung.

Über uns

AIP care ist Ihr professioneller Pflegedienst für die Intensiv- und Beatmungspflege. Aus Bochum für die Region.

Intensivpflege zu Hause

Die Versorgung unserer intensivpflegebedürftigen Patienten findet zu Hause statt.

Beatmungspflege

Wir versorgen unsere Beatmungspatienten liebevoll, professionell und freundschaftlich. Jederzeit.

Einzugsgebiet Außerklinische Beatmung

AIP care untersützt Sie in der Außerklinische Beatmung

AIP care untersützt Sie

Was ist der Sinn und Nutzen des Beratungseinsatzes nach § 37.3 SGB XI?

Vor dem Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI müssen Sie als pflegender Angehöriger keine Angst haben. Natürlich gibt es Fälle, in denen Pflegegeld kassiert wird, während die pflegebedürftigen Angehörigen vernachlässigt werden und eine Aufgabe des Beratungseinsatzes nach § 37.3 SGB XI ist es, die Missbrauchsfälle aufzudecken.

Doch diese Fälle sind selten und so geht es bei dem Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI vorrangig darum, Sie als pflegenden Angehörigen bei der Pflege Ihres Angehörigen größtmöglich zu unterstützen, Ihnen mit Tipps und fachkundigen Ratschlägen zu helfen und Ihre Fragen rund um die Pflege zu beantworten.

Vor Ort können die erfahrenen Pflegefachkräfte Ihnen viele praktische Tipps geben, mit denen Sie die Pflege Ihres Angehörigen verbessern und vereinfachen können und sich selbst und dem pflegebedürftigen Patienten das Leben erleichtern können. Auch die Notwendigkeit zur Einstufung in eine höhere Pflegestufe wird so rechtzeitig erkannt.

Die Beratungsbesuche sollten Sie daher eher als eine regelmäßige Hilfe und Unterstützung durch Pflegeprofis betrachten als eine Kontrolle, denn die Beratung und Unterstützung steht bei dem Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI eindeutig im Vordergrund.

Zuhause – Geborgenheit & SIcherheit

Die Kosten

Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ist für Sie als pflegenden Angehörigen kostenlos, die Kosten in Höhe von 21,-€ für die Pflegestufen I und II und in Höhe von 31,-€ für die Pflegestufe III werden von der Pflegekasse getragen.

Auch pflegebedürftige Menschen der Pflegestufe 0, also Menschen, die einen erheblichen Bedarf an Betreuung und Beaufsichtigung haben, ohne die anderen Bedingungen für eine Pflegestufe zu erfüllen, haben Anspruch auf den Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI. Im Vordergrund steht dabei immer die Verbesserung der Lebensqualität für den Betroffenen und die Unterstützung für den Angehörigen.

Anders als bei Pflegebedürftigen mit einer Pflegestufe, für die der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI einmal im halben Jahr (Pflegestufe I und II) beziehungsweise einmal im Vierteljahr (Pflegestufe III) gesetzlich vorgeschrieben ist, ist der Beratungseinsatz für Menschen mit der Pflegestufe 0 freiwillig.

Da bei dem Beratungseinsatz immer die Hilfe und Unterstützung im Vordergrund steht, kann für Pflegebedürftige der Pflegestufe I bis III kostenlos jeweils ein weiter Termin pro Beratungsintervall vereinbart werden, das heißt, Pflegebedürftige der Stufen I und II müssen einen Termin pro Halbjahr wahrnehmen, haben aber Anspruch auf zwei Termine. Für Pflegebedürftige der Pflegestufe II gilt dasselbe im Zeitraum des Vierteljahrs.